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Austellung Approbationsurkunde

Beginn Berufserlaubnis

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Berufserlaubnis befristet bis


Berufliche Situation

Angestellt

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Angestellte haben die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Tätigkeitsbeginn von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Ziehen Sie diese Möglichkeit nicht in Betracht, werden Sie in der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt doppelt versichert und zahlen doppelte Beiträge.

Ab dem 01.01.2023 sind berufsständisch Versicherte gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich elektronisch zu stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung beantragen Sie über folgenden Link:

Erforderliche Daten für die E-Befreiung

Folgende Daten sind im Rahmen der Antragsstellung erforderlich:

  • Ihre siebenstellige Verwaltungsnummer (im E-Befreiungsantrag auch „Mitgliedsnummer“ genannt)
  • Art der Beschäftigung (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt)
  • Geburtsdatum, abw. Geburtsname, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift
  • Kammermitgliedschaft (in welcher Kammer sind Sie Mitglied und wann wurden Sie Mitglied)

Folgende Angaben können die Bearbeitung beschleunigen:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer (Deutsche Rentenversicherung)
  • Kommunikationsdaten (Telefon/Mobilfunknummer/E-Mail/DE-Mail)
  • Beschreibung der Beschäftigung und Beginn der Beschäftigung
  • Firmenadresse und Anschrift des Arbeitsgebers (identisch Arbeitsvertrag)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers (diese kann beim Arbeitgeber erfragt werden)


FAQ

Ja, für berufsständisch Versicherte ist die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu kann ein Haken im Feld „Ich stelle den Antrag für eine andere Person“ gesetzt werden.

Ja, spezielle Unterlagen, z.B. ein Arbeitsvertrag oder Vollmacht, können im Rahmen der Antragstellung im Reiter „Anhänge“ hinzugefügt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente nicht verschlüsselt sind.

Nein, ein speichern/zwischenspeichern der Eingaben ist nicht möglich. Sollten Ihnen Daten für die Antragstellung fehlen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Angaben erneut erfolgen.

Als Antragsteller erhalten Sie den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung.


Niedergelassen


Praxisname/Dienststelle

Straße und Hausnr.

PLZ und Ort

Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit

Berufseinkünfte auf volle tausend Euro abgerundet

Ich beantrage die Herabsetzung der Versorgungsabgabe auf die Mindestabgabe in den 24 der erstmaligen Niederlassung folgenden Monate


Praxisvertretung


Praxisname/Dienststelle

Straße und Hausnr.

PLZ und Ort

Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit

Berufseinkünfte auf volle tausend Euro abgerundet


Beamter/in oder Soldat/in


Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit


Stipendiat


Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit


Ohne ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche Tätigkeit


Von

ggf. bis


Gastarzt/Gastärztin oder Hospitant/in


Praxisname/Dienststelle

Straße und Hausnr.

PLZ und Ort

Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit


Angestellte haben die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Tätigkeitsbeginn von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Ziehen Sie diese Möglichkeit nicht in Betracht, werden Sie in der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt doppelt versichert und zahlen doppelte Beiträge.

Ab dem 01.01.2023 sind berufsständisch Versicherte gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich elektronisch zu stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung beantragen Sie über folgenden Link:

Erforderliche Daten für die E-Befreiung

Folgende Daten sind im Rahmen der Antragsstellung erforderlich:

  • Ihre siebenstellige Verwaltungsnummer (im E-Befreiungsantrag auch „Mitgliedsnummer“ genannt)
  • Art der Beschäftigung (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt)
  • Geburtsdatum, abw. Geburtsname, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift
  • Kammermitgliedschaft (in welcher Kammer sind Sie Mitglied und wann wurden Sie Mitglied)

Folgende Angaben können die Bearbeitung beschleunigen:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer (Deutsche Rentenversicherung)
  • Kommunikationsdaten (Telefon/Mobilfunknummer/E-Mail/DE-Mail)
  • Beschreibung der Beschäftigung und Beginn der Beschäftigung
  • Firmenadresse und Anschrift des Arbeitsgebers (identisch Arbeitsvertrag)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers (diese kann beim Arbeitgeber erfragt werden)


FAQ

Ja, für berufsständisch Versicherte ist die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu kann ein Haken im Feld „Ich stelle den Antrag für eine andere Person“ gesetzt werden.

Ja, spezielle Unterlagen, z.B. ein Arbeitsvertrag oder Vollmacht, können im Rahmen der Antragstellung im Reiter „Anhänge“ hinzugefügt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente nicht verschlüsselt sind.

Nein, ein speichern/zwischenspeichern der Eingaben ist nicht möglich. Sollten Ihnen Daten für die Antragstellung fehlen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Angaben erneut erfolgen.

Als Antragsteller erhalten Sie den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung.


freier Mitarbeiter/in


Praxisname/Dienststelle

Straße und Hausnr.

PLZ und Ort

Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit


Sonstige Berufstätigkeit


Sonstige Tätigkeit

Praxisname/Dienststelle

Straße und Hausnr.

PLZ und Ort

Beginn der Tätigkeit

Ende der Tätigkeit


Bisherige ärztliche/zahnärztliche/tierärztliche Tätigkeiten

Bisherige Tätigkeiten hinzufügen

Mitgliedschaft bei einem anderen Träger
z. B. Berufsständische Versorgungseinrichtung, Deutsche Rentenversicherung, ausländische gesetzliche Rentenversicherung.


Träger hinzufügen

Antrag auf Beitragsüberleitung
Waren Sie bisher Mitglied einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung, können - bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Pflichtteilnahme - auf Ihren Antrag die von Ihnen geleisteten Beiträge an die Versorgungsanstalt übergeleitet werden.
Die Überleitung kann binnen sechs Monaten nach Eintritt der Pflichtteilnahme beantragt werden. Die übergeleiteten Beiträge werden wie rechtzeitig geleistete Versorgungsabgaben bewertet.
Die bisher zur Deutschen Rentenversicherung geleisteten Beiträge können in keinem Fall übergeleitet werden.


Ich beantrage die Beitragsüberleitung vom bisherigen berufsständischen Versorgungswerk an die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt.

Eine Überleitung ist grundsätzlich nur möglich, wenn für nicht mehr als 96 Monate Beiträge an das bisher zuständige Versorgungswerk entrichtet wurden und bei Beginn der Mitgliedschaft bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.


Es besteht ein anhängiges Versorgungsausgleichsverfahren (Scheidungsverfahren).


Name, Anschrift und Aktenzeichen des Familiengerichts


Daten bestätigen
Ihre Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies für die Wahrnehmung der Aufgaben der Versorgungsanstalt erforderlich ist. Wir informieren Sie zum Umgang mit Ihren Daten und Rechten im Internet unter www.bwva.de. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Informationen auch gerne zu.


Ich bin derzeit berufsunfähig.

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