Verwaltungsnummer*
Steuer Id
Vorname
Titel
Geschlecht
Straße und Hausnr.
Land
E-Mail
Name
Geburtsname
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
PLZ und Ort
Telefonnummer
Berufsgruppe
Austellung Approbationsurkunde
Beginn Berufserlaubnis
Bitte Urkunde beifügen
Berufserlaubnis befristet bis
Angestellt
Angestellte haben die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Tätigkeitsbeginn von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Ziehen Sie diese Möglichkeit nicht in Betracht, werden Sie in der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt doppelt versichert und zahlen doppelte Beiträge.
Ab dem 01.01.2023 sind berufsständisch Versicherte gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich elektronisch zu stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung beantragen Sie über folgenden Link:
Erforderliche Daten für die E-Befreiung
Folgende Daten sind im Rahmen der Antragsstellung erforderlich:
Folgende Angaben können die Bearbeitung beschleunigen:
Ja, für berufsständisch Versicherte ist die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu kann ein Haken im Feld „Ich stelle den Antrag für eine andere Person“ gesetzt werden.
Ja, spezielle Unterlagen, z.B. ein Arbeitsvertrag oder Vollmacht, können im Rahmen der Antragstellung im Reiter „Anhänge“ hinzugefügt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente nicht verschlüsselt sind.
Nein, ein speichern/zwischenspeichern der Eingaben ist nicht möglich. Sollten Ihnen Daten für die Antragstellung fehlen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Angaben erneut erfolgen.
Als Antragsteller erhalten Sie den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung.
Niedergelassen
Praxisname/Dienststelle
Beginn der Tätigkeit
Ende der Tätigkeit
Berufseinkünfte auf volle tausend Euro abgerundet
Ich beantrage die Herabsetzung der Versorgungsabgabe auf die Mindestabgabe in den 24 der erstmaligen Niederlassung folgenden Monate
Praxisvertretung
Beamter/in oder Soldat/in
Stipendiat
Ohne ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche Tätigkeit
Von
ggf. bis
Gastarzt/Gastärztin oder Hospitant/in
freier Mitarbeiter/in
Sonstige Berufstätigkeit
Sonstige Tätigkeit
Ich beantrage die Beitragsüberleitung vom bisherigen berufsständischen Versorgungswerk an die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt.
Eine Überleitung ist grundsätzlich nur möglich, wenn für nicht mehr als 96 Monate Beiträge an das bisher zuständige Versorgungswerk entrichtet wurden und bei Beginn der Mitgliedschaft bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Es besteht ein anhängiges Versorgungsausgleichsverfahren (Scheidungsverfahren).
Name, Anschrift und Aktenzeichen des Familiengerichts
Ich bin derzeit berufsunfähig.